Betreuungsrecht

Das Vormundschaftsrecht für Volljährige wurde 1992 reformiert und durch das Betreuungsgesetz neu geregelt. Das Betreuungsgesetz unterscheidet sich dabei grundlegend von den früheren Regelungen. Während nach dem alten Vormundschaftsrecht ein Volljähriger entmündigt werden konnte, geht das Betreuungsgesetz grundsätzlich von der Geschäftsfähigkeit der betroffenen Person aus. Nur insoweit, wie die betroffene Person nicht mehr selbst in der Lage ist, sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten zu kümmern(sei es aufgrund psychischer Erkrankung, geistiger oder körperlicher Gebrechen) , kommt die gerichtliche Anordnung einer Betreuung in Betracht. Da ein solcher Eingriff in die Rechte des Betroffenen nur als Ultima Ratio erfolgen soll, ist ein respektvoller Umgang mit diesen Rechten und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Ermittlung des Umfangs der nötigen Unterstützung  erforderlich.

Rechtsanwältin Trotz berät Rechtsratsuchende, seien es Betroffene oder deren Angehörige, umfassend rund um das Thema rechtliche Betreuung und setzt sich im Mandantenauftrag mit der Ausgestaltung von Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auseinander.

Dieses Rechtsgebiet wird abgedeckt von: Frau Rechtsanwältin Trotz.