Insolvenzrecht

Als gerichtliche bestellte Insolvenzverwalterin versuche ich, den Belangen aller Beteiligten gerecht zu werden, ohne hier Partei zu ergreifen. Ich lege großen Wert darauf, dass ich für Schuldner, Gläubiger und weitere Beteiligte als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehe. Ich bin bemüht, Fragen der Beteiligten, soweit möglich und zulässig ist, werde ich schnellstmöglich zu beantworten. 

 

Bei der Umsetzung dieser Ziele unterstützt mich ein Team kompetenter Mitarbeiter tatkräftig. 

Ferner beraten wir Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen in der Unternehmenssanierung. Wir gewährleisten eine kompetente Beratung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Erstellung von Insolvenz- und Sanierungsplänen für Ihr Unternehmen, Führen von Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern oder die Vorbereitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens sowie die Beratung in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren.

 

Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Arnold als Schuldnerberaterin von Privatpersonen tätig. Voran gestellt ist eine umfangreiche und persönliche Beratung, mit dem Ziel, Lösungswege gemeinsam mit den Mandanten zu erarbeiten. Sollte ein Insolvenzantrag erforderlich sein, wird dieser mit den Mandanten erarbeitet und beim Insolvenzgericht eingereicht. Selbstverständlich steht Rechtsanwältin Arnold Ihnen während des Insolvenzverfahrens zur Seite. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst aber auch die Beratung von Gläubigern und deren Vertretung in insolvenzrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. 

Dieses Rechtsgebiet wird abgedeckt von: Frau Rechtsanwältin Arnold.