Strafrecht

Im Strafrecht geht es um sehr viel - oftmals um die berufliche und private Existenz. Nutzen Sie daher unsere Erfahrung im Umgang mit den Behörden.

 

Gerne unterstütze ich Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

 

  • Wirtschaftsstrafverfahren
  •  Jugendstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Eigentumsdelikte
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten 

Für eine erfolgreiche Verteidigung sollten Sie zwei Faktoren beherzigen:

 

1. Nehmen Sie unbedingt so früh wie möglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.

Nur so können Fehler verhindert werden, die später u.U. nicht mehr auszugleichen sind. Eine frühzeitige Verteidigung wird sich stets vorteilhaft für den Verlauf des Ermittlungsverfahrens auswirken.

 

2. Äußern Sie sich nicht ohne anwaltlichen Beistand oder zumindest zuvor erholten Rechtsrat gegenüber den Behörden.

Haben Sie bereits Angaben gemacht, können diese später in der Regel nicht revidiert werden. Machen Sie daher zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Durch dieses Vorgehen dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen.

 

Diese Grundsätze gelten auch im Bußgeldverfahren!

 

Auch bei drohendem Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug stehen wir Ihnen zur Seite und setzen alles daran, dass es nicht bei der angeordneten Strafe bleibt und sich keine nachteiligen Folgen bei der Führerscheinbehörde ergeben. Soweit erforderlich unterstützen wir Sie bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.

Dieses Rechtsgebiet wird abgedeckt von: Frau Rechtsanwältin Arnold.